Existenzgründung – die passende Rechtsform finden

Neben dem eigenen Geschäftsfeld, das der Gründer selbstredend beherrschen sollte, stellen sich weitere Herausforderungen im Rahmen einer Gründung. Schon die Auswahl einer Rechtsform ist eine Entscheidung, die weitreichende Konsequenzen hat. Sich auch den flankierenden Themen von Anfang an mit Sorgfalt zu widmen, ist in jedem Fall der richtige Weg.

Die gängigen Rechtsformen und ihre steuerlichen Auswirkungen

Existenzgründung - die passende Rechtsform findenDie einfachste Möglichkeit ist das Einzelunternehmen, die Gewerbeanmeldung reicht aus, um die Geschäftstätigkeit aufnehmen zu können. Der Selbstständige führt auf den Gewinn, der den Steuerfreibetrag übersteigt, seine Einkommenssteuern ab, haftet aber im Gegenzug mit seinem gesamten Privatvermögen. Gleiches gilt für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR), für eingetragene Kaufleute, Offene Handelsgesellschaften (OHG) und den Komplementär einer Kommanditgesellschaft (KG).

Im Gegenzug können die juristischen Personen, nämlich die Kapitalgesellschaften, von der auf das Stammkapital begrenzten Haftung profitieren. Dafür sind die Aufwendungen bei der Gründung, aber auch bei der steuerlichen Behandlung höher. In Frage kommen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG), die entweder mit 25.000 Euro oder 50.000 Euro Mindesteinlagen ausgestattet werden müssen. Eine Sonderform ist die Unternehmergesellschaft (UG), die ebenfalls die Haftung auf die Stammeinlage begrenzt, diese kann jedoch sukzessive aufgebaut werden. Mit mindestens einem Euro wird die Untergrenze festgelegt, allerdings ist hier Vorsicht geboten: Wird das Kapital zu gering dimensioniert, droht immer die Gefahr einer Insolvenz.

Kapitalgesellschaften sind generell zur Abführung der Körperschaftssteuer auf die generierten Gewinne verpflichtet. Der Steuersatz beträgt einheitlich 15 Prozent, wenn das Unternehmen innerhalb von Deutschland ansässig ist. Die Geschäftsführer oder Vorstände müssen für Ihr Gehalt Einkommenssteuer abführen, in Abhängigkeit von der Vertragsgestaltung sind sie sogar sozialversicherungspflichtig.

Weitere Steuerarten nicht vergessen

Abhängig vom konkreten Geschäftsfeld fällt darüber hinaus die Gewerbesteuer an, deren Hebesatz von der betreffenden Gemeinde festgelegt wird. Sind die Einnahmen des Unternehmens umsatzsteuerpflichtig, steht des Weiteren die Entscheidung über die Einstufung als Kleinunternehmer an: Gründer könnten sich von der Abführung der Umsatzsteuer befreien lassen, solange bestimmte Umsatzgrößen nicht erreicht werden. Allerdings sind die Konsequenzen genau zu überdenken. Die professionelle Beratung zum Thema Steuer empfiehlt sich also in jedem Fall.

Die gängigen Rechtsformen in der Schweiz- Vor- und Nachteile

Die Einzelfirma kommt ohne formellen Gründungsakt aus und unterliegt zudem keinerlei Kapitalvorschriften. Das mag zunächst vorteilhaft erscheinen, allerdings haftet der Inhaber mit seinem gesamten privaten Vermögen. Darüber hinaus muss sich sein Name in der Firmierung wiederfinden, es gibt also Vorschriften bei der Namensgebung zu beachten. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hingegen muss mit mindestens 20.000 Schweizer Franken ausgestattet und beim Notar beurkundet werden. Neben der Eintragung ins Handelsregister gilt, wie bei allen anderen Kapitalgesellschaften auch, die auf die Stammeinlage begrenzte Haftung. Allerdings müssen für eine Aktiengesellschaft (AG) bereits 100.000 Schweizer Franken aufgebracht werden. Dafür bleiben im Gegensatz zur GmbH die Aktionäre anonym, darüber hinaus können die Aktien unkompliziert übertragen werden. (Quelle: http://www.firmengruendungen-schweiz.com/schweizer-rechtsformen-vergleich)

Bei der Besteuerung der Gewinne gibt es ebenfalls erhebliche Unterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften: Haben Einzelfirmen ihre Einkünfte und Vermögen wie Privatpersonen bei Bund, Kantonen und Gemeinden zu versteuern, wird bei Kapitalgesellschaften zwischen Privat und Geschäft strikt getrennt. Die Gesellschaft an sich unterliegt der Ertragssteuer, die Aktionäre und Geschäftsführer wiederum der Besteuerung als Privatperson.
Die Mehrwertsteuerpflicht wiederum ist unabhängig von der Gesellschaftsform, sie wird fällig, wenn die steuerbaren Umsätze 100.000 Schweizer Franken pro Jahr übersteigen oder Dienstleistungen von mehr als 10.000 Schweizer Franken pro Jahr aus dem Ausland bezogen werden. Da es zahlreiche Ausnahmeregelungen gibt, ist eine steuerliche Beratung im Vorfeld dringend angeraten.