Firmengeschenke bis 35,00 Euro unproblematisch

Firmengeschenke-bis-35-Euro-unproblematischNicht nur im privaten Bereich, sondern auch im geschäftlichen Bereich ist es oftmals wichtig, den Mitarbeitern oder Geschäftskontakten seine Wertschätzung in Form von Firmengeschenken oder Kundenpräsente mitzuteilen. Laut § 4 Absatz  5 Nummer 1 ist die Form von kleinen Firmengeschenken an Geschäftskontakte unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt bzw. können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Zu den Geschäftsfreunden zählen zum Beispiel die Lieferanten, die Kunden, die Firmenberater und Vertreter, mögliche freie Mitarbeiter, die Journalisten sowie auch Arbeitnehmer von Geschäftskontakten. Folgende Voraussetzungen für die Absetzbarkeit sind zu berücksichtigen:

  1. Es muss sich um Zuwendungen in Form von Firmengeschenken an einen Geschäftskontakt handeln.
  2. Das Geschenk muss betrieblich veranlasst sein, das heißt es muss die beruflichen Beziehungen verbessern.
  3. Der Gesamtwert in Form von Firmengeschenken darf pro Person und Jahr 35,- EUR nicht übersteigen.
  4. Die formalen Buchführungsanforderungen müssen erfüllt werden.

Wenn nicht offensichtlich erkennbar ist, dass es sich um Firmengeschenke handelt, muss dies auf der Quittung protokolliert werden, zum Beispiel dürfen einem Kunden zum Geburtstag Blumen geschenkt werden. Die Grenze von 35,- EUR ist eine Freigrenze und darf um keinen einzigen Cent überschritten werden, denn sonst darf nichts abgesetzt werden. Die Buchungen für Firmengeschenke müssen getrennt von Betriebsausgaben erfolgen und der Name der Person, die ein Geschenk erhalten hat muss am Beleg und in der Buchung aufscheinen. Bei Firmengeschenken mit ganz geringem Wert, wie zum Beispiel Kugelschreiber oder Feuerzeug, ist ausnahmsweise eine Sammelbuchung ohne Namen auf ein eigenes Konto möglich.

Werbeartikel, Auszahlungen von Beteiligungen (Provisionen), Beigaben zu einem Kauf, Preisermäßigungen, Rabatte, Preise bei einem Gewinnspiel, Kränze/Blumen für Bestattungen und Kosten für Sponsoring gelten nicht zu den Firmengeschenken und können voll als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Beim Bewirten von Geschäftskontakten müssen spezielle Vorschriften eingehalten werden. Ein Firmengeschenk an einen Geschäftsfreund, das nur geschäftlich bzw. betrieblich benutzt werden kann, ist auch voll als Betriebsausgabe abziehbar.